Hinweise

Bekanntgabe der Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Unser Unternehmen ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine sog. interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12-18 HinSchG einzurichten und vorzuhalten.

Aufgabe der internen Meldestelle ist es, sog. Meldekanäle zu betreiben, über die sich Beschäftigte und dem Beschäftigungsgeber überlassene Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an die internen Meldestellen wenden können, um Informationen über Verstöße zu melden.

Diese Meldungen werden dann von der internen Meldestelle nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren bearbeitet und erforderlichenfalls werden Folgemaßnahmen durch die interne Meldestelle getroffen.

Die interne Meldestelle unseres Unternehmens erreichen Sie wie folgt: https://kniesehotels.itdsc-hinweisgeber.de


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